Sommersemester 2007
- Schaffung und Ausbau von Stellen für studentische Hilfskräfte und für Tutorien zur vorlesungsbegleitenden Vertiefung des Unterrichtsstoffes vor allem im ersten Studienabschnitt sowie zur administrativen Unterstützung des Lehrpersonals bei der Betreuung der Studierenden.
- Für Lehrbeauftragungen in Bereichen, in denen das vorhandene Personal nicht ausreicht, um die Lehr- und Prüfungsleistungen in notwendiger Quantität und einer angemessenen Qualität zu bewältigen.
- Schaffung neuer, ergänzender Professuren zur Funktions- und Qualitätssicherung von Studium und Lehre im Fachbereich.
- Zur Deckung von Personalkosten für die Gewährleistung eines verbesserten Vorlesungs-, Seminar- und Übungsangebotes in Fächern mit sehr hohen Studierendenzahlen.
- Zur Verbesserung der medialen Ausstattung von Seminarräumen, Hörsälen und dem Cip-Raum.
- Schaffung einer Assistenz zur Unterstützung und Entlastung des Dekanats z.B. bei der Umstellung auf BA- und MA-Studiengänge und der damit verbundenen Ausarbeitung neuer Studien- und Prüfungsordnungen sowie zur administrativen Bewältigung der Überlast in der Lehre und der Betreuung der Studierenden.
Die Studienbeiträge sollen generell der weiteren Verbesserung, nicht bereits der Ermöglichung von Studium und Lehre dienen. Für diese „Grundversorgung“ ist und bleibt die Landesregierung finanziell verantwortlich.
Die neuen BA- und MA-Studiengänge erhöhen – wie allgemein anerkannt wird - die Arbeits- und die Prüfungsbelastung der Studierenden wie der Lehrenden. Im Interesse beider Gruppen müsste deshalb (eigentlich) sofort die Zahl möglicher Studienanfänger und -anfängerinnen dramatisch verringert oder die Zahl der Lehrenden drastisch erhöht werden; die Berechnungen früherer Studiengänge passen nicht mehr zu den neuen Studienabläufen. Die sich momentan ergebende Mehrbelastung entspricht einer Erhöhung der Basiskosten der Universität durch die neuen Studiengänge; sie kann (und soll) nicht durch die Verwendung von Studiengebühren „ausgebügelt“ werden.
Das bedeutet, dass durch die Studienbeiträge auch keine für die jeweiligen Studiengänge (BA/MA) grundsätzlich erforderlichen Lehrveranstaltungen angeboten und finanziert werden können und sollen. Auch die Finanzierung des durch die neuen Studiengänge entstandenen erhöhten Prüfungsverwaltungsaufwandes ist nicht die Aufgabe des Fachbereiches.