Uniservice QSL – Qualität in Studium und Lehre

Rechtsgrundlagen und Aufgaben

Die Einrichtung der zentralen Qualitätsverbesserungskommission erfolgt auf Grundlage von § 4 des Studiumsqualitätsgesetzes (Gesetz zur Verbesserung der Qualität in Lehre und Studium an nordrhein-westfälischen Hochschulen) vom 1. März 2011.

Die Zusammensetzung der zentralen Kommission richtet sich nach § 18 der Grundordnung der Bergischen Universität Wuppertal (Amtl. Mittlg. 86/15) vom 14.08.2015.

Die zentrale Qualitätsverbesserungskommission hat sich eine Geschäftsordnung gegeben (Amtl. Mittlg. 01/13) (10.01.2013).

Änderung der Geschäftsordnung (Amtl. Mittlg. 13/2014).

Die zentrale Qualitätsverbesserungskommission hat sich Leitlinien (inkl. Aufgabenbeschreibung) gegeben. Die Leitlinien finden Sie hier.

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