Uniservice QSL – Qualität in Studium und Lehre

Informationen zum Datenschutz bei der Absolventenumfrage

1. Wie kommt die Hochschule an meine Adressdaten?

Die Adressen der Absolvent*innen zum Zeitpunkt der Beendigung ihres Studiums werden auf Grund der Regelungen in der Einschreibungsordnung über die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten in elektronischer Form erhoben und gespeichert. Die dort gespeicherten Adressdaten wurden ausschließlich zum Zweck der Durchführung der Absolvent*innenbefragung zusammengestellt und innerhalb des Verwaltungsrechnernetzes der zuständigen Koordinatorin übergeben.

2. Warum darf die Hochschule meine Adressdaten für die Absolvent*innenbefragung verwenden?

Adressdaten dürfen nur dann innerhalb der Hochschule übermittelt und verwendet werden, wenn diese der Erfüllung wissenschaftlicher Aufgaben oder der Erfüllung der Aufgaben der Hochschule dienen.

Die Ergebnisse der Studie sollen zum Zwecke der Forschung und der Qualitätssicherung von Lehre und Studium innerhalb der Hochschule verwendet werden (Evaluation und Akkreditierung).

Die gespeicherten Adressdaten werden für keine anderen Zwecke als für Einladung und Erinnerung zur Teilnahme an der Absolvent*innenbefragung verwendet. Die Adressen werden nicht an Dritte weitergegeben - ohne Ihre ausdrückliche Erklärung auch nicht innerhalb der Universität. Die Bearbeitung der Adressdaten erfolgt ausschließlich durch Verwaltungsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter der Hochschule.

Alle Mitarbeiter*innen, die im Rahmen des Projektes Zugang zu den personenbezogenen Daten haben, unterliegen dem geltenden Datenschutzgesetz. In diesem Zusammenhang ist die Weitergabe von Adressdaten an Dritte strengstens untersagt und dies gilt auch dann noch, wenn die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht mehr an der Hochschule arbeiten.

3. Was geschieht mit meinen Adressangaben?

In einigen Jahren möchten wir eine Folgestudie durchführen. Wenn Sie sich bereit erklären, daran teilzunehmen, wird diese Erklärung zusammen mit ihrer ggf. von Ihnen aktualisierten Adresse vor der Erfassung vom Fragebogen abgetrennt und gesichert aufbewahrt.

Wenn Sie noch an der Bergischen Universität eingeschrieben sind, können Adressaktualisierungen nicht auf dem Weg der Teilnahme an der Absolvent*innenumfrage vorgenommen werden. Der Datenbestand der Absolvent*innenumfrage wird in keiner Weise an die Studierendendaten angebunden. Wenn Sie eine Adressaktualisierung wünschen, können Sie Kontakt mit dem Studierendensekretariat aufnehmen.

4. Wozu dient der Zugangscode?

Jede*r*m Absolventin*en wird ein zufallsgenerierter Zugangscode zugeteilt. Mit Hilfe dieses Codes können die Befragten zum Einen an der Onlinebefragung teilnehmen (der Schutz vor so genannten "Fremdausfüllern" ist damit ausreichend gewährleistet). Zum anderen kann über die Kontrolle der verwendeten Zugangscodes herausgefunden werden, wer bereits geantwortet hat. Diese Absolvent*innen werden dann nicht noch einmal angeschrieben (insgesamt erfolgen im Laufe der Befragungsphase bis zu drei Kontakte).

5. Was geschieht bei der Onlinebefragung?

Bei der Teilnahme an der Online-Befragung melden Sie sich mit Ihrem Zugangscode im Internet für die Teilnahme an der anonymen Online-Befragung an.

Ihre Antworten werden während der Befragungsphase zunächst auf einem Server des Institut für angewandte Statistik (ISTAT). Die Befragungsdaten werden über eine unverschlüsselte Verbindung übermittelt.

Nach Abschluss der Befragungsphase werden die Befragungsdaten durch das Institut für angewandte Statistik (ISTAT) aufbereitet und im Rahmen der Hochschul- und Absolventenforschung statistisch ausgewertet. Darüber hinaus erhält Ihre Hochschule die anonymen Befragungsdaten (d.h. ohne Name und Adresse) für eigene Auswertungen.

Die Hochschule verwendet Ihre Adressen ausschließlich zu dem von den Befragten angegebenen Zweck (z.B. Teilnahme an der Wiederholungsbefragung).

Auch alle Mitarbeiter*innen des Institut für angewandte Statistik (ISTAT) unterliegen dem geltenden Datenschutzgesetz. Das heißt, auch diesen Mitarbeiter*innen ist die Weitergabe von Adressdaten an Dritte strengstens untersagt.

6. Veröffentlichungen

Das Institut für angewandte Statistik (ISTAT) erstellt einen hochschulübergreifenden Gesamtdatensatz, der die Antworten aus dem Fragebogen aller Absolvent*innen der am Projekt beteiligten Hochschulen enthält. Die Adressen sind in diesem Datensatz nicht enthalten. Die anonymen Angaben aus der Befragung werden ausschließlich zu wissenschaftlichen Zwecken im Rahmen der Hochschul- und Absolvent*innenforschung ausgewertet und entsprechende Ergebnisse publiziert.

7. An wen kann ich mich wenden, wenn ich weitere Fragen habe?

Bitte wenden Sie sich bei Rückfragen an die Projektleitung.

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